Lagebericht
Wirtschaftsbericht
Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2019
Die deutsche Wirtschaft ist auch im Jahr 2019 gewachsen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wies einen Zuwachs von 0,6 Prozent aus. Auch die Steigerung der Zahl der erwerbstätig Beschäftigten um rund 400.000 spiegelt die positive Entwicklung wider.
Die Arbeitslosigkeit reduzierte sich im Jahresdurchschnitt um 73.000 auf 2,27 Mio. arbeitslos gemeldete Menschen. Im Dezember 2019 registrierte die Bundesanstalt für Arbeit 2,23 Mio. Arbeitslose, die Arbeitslosenquote war im Vergleich zum Vorjahr unverändert und betrug zum Jahresende 4,9 Prozent.
Die positive Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene war auch in Nordrhein-Westfalen zu erkennen. Das preisbereinigte BIP wuchs zwar mit einer Steigerung von 0,2 Prozent nur unterdurchschnittlich, die Zahl der Erwerbstätigen legte aber ebenfalls um 0,9 Prozent auf nun 9,64 Mio. zu. Im Dezember 2019 waren in Nordrhein Westfalen 0,6 Mio. Menschen arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote betrug im Vergleich zum Dezember 2018 unverändert 6,4 Prozent.
Die Inflationsrate in Deutschland lag im Jahr 2019 im Durchschnitt bei 1,4 Prozent.
Die Körperschaft Bistum Aachen schließt aufgrund von Sondereffekten und der guten volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen das Haushaltsjahr (Geschäftsjahr) 2019 mit einem Jahresüberschuss von 97,0 Mio. Euro (Vorjahr: 15,9 Mio. Euro) ab.
Das Jahresergebnis liegt damit um 81,1 Mio. Euro über dem Ergebnis des Vorjahres sowie um 91,8 Mio. Euro über dem vom Kirchensteuerrat im November 2018 beschlossenen Budget 2019, das von einem erwarteten Jahresüberschuss von 5,2 Mio. Euro ausgegangen war.
Die in der Übersicht dargestellte Ertragslage weist unter ökonomischen Gesichtspunkten abweichend von der Darstellung in der handelsrechtlichen Ergebnisrechnung Effekte, die nicht dem gewöhnlichen Geschäftsverlauf zuzuordnen sind, im sogenannten neutralen Ergebnis aus außergewöhnlichen und periodenfremden Erträgen und Aufwendungen separat aus (s. Anhang).
Das im Vergleich zum Vorjahr erhöhte Jahresergebnis ist auf ein um 13,6 Mio. Euro verbessertes Finanzergebnis und insbesondere auf einen Sondereffekt zurückzuführen. Der Sondereffekt resultiert daraus, dass die Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber dem verbeamteten pädagogischen Personal um 54,0 Mio. Euro vermindert wurden (s. Anhang Abschnitt 2).
Die zusätzliche Abweichung gegenüber dem Budget 2019 resultiert im Wesentlichen aus periodenfremden Erträgen aus Kirchensteuern von 7,3 Mio. Euro, periodenfremden Zuwendungen der öffentlichen Hand von 4,3 Mio. Euro sowie Auflösungen von Rückstellungen von 4,0 Mio. Euro.
Die laufenden Erträge aus Kirchensteuern liegen mit 265,4 Mio. Euro um 3,9 Mio. Euro beziehungsweise 1,5 Prozent über dem Vorjahr. Hinzu kommen im neutralen Ergebnis ausgewiesene periodenfremde Erträge in Höhe von 7,3 Mio. Euro aus Kirchensteuern nach der endgültigen Abrechnung des Kirchenlohnsteuerclearings für das Jahr 2015. Im Vorjahr lag der entsprechende Wert aus der endgültigen Abrechnung des Kirchenlohnsteuerclearings für das Jahr 2014 bei 11,7 Mio. Euro.
Der Anstieg der Erträge aus Zuschüssen um 9,3 Mio. Euro ist im Wesentlichen auf höhere Landeszuschüsse infolge der Übernahme der Trägerschaft der St. Angela-Schule in Düren zurückzuführen, die sich 2019 erstmals ganzjährig auf die Höhe der Zuschüsse ausgewirkt hat. Das Bistum hatte die Schule Mitte 2018 übernommen. Den höheren Zuschüssen stehen entsprechend höhere Personal- und Sachkosten gegenüber. Zusammen mit den Steigerungsraten der Besoldungs- und Vergütungsordnungen um 4,5 Mio. Euro sowie geringeren Zuführungen zur Pensions- und Beihilferückstellung aufgrund eines angepassten Eigenanteils an der Altersversorgung des verbeamteten pädagogischen Personals führte dies im Vergleich zum Vorjahr zu einem Anstieg der Personalkosten um 5,9 Mio. Euro.
Das Jahresergebnis aus der laufenden Tätigkeit erhöhte sich somit um 15,3 Mio. Euro auf 19,6 Mio. Euro.
Im Rahmen der Haushaltsführung des Bistums ist zusätzlich das Statut für das Sondervermögen Altersversorgung zu beachten. Dementsprechend wird zusätzlich zum Jahresabschluss für die Körperschaft Bistum Aachen (einschließlich des rechtlich unselbstständigen Sondervermögens) ein eigener Teiljahresabschluss für dieses Sondervermögen erstellt.
Dieses Sondervermögen sichert in der Funktion einer Pensionskasse die vollständige Kapitaldeckung der unmittelbaren Pensions- und Beihilfeansprüche von Priestern und pädagogischem Personal. Die Höhe des erforderlichen Deckungskapitals (336,7 Mio. Euro zum 31. Dezember 2019) wird dabei kalkuliert auf Basis einer erwarteten Verzinsung des Deckungskapitals von 1,0 Prozent.
Der Teiljahresabschluss des Sondervermögens schließt bei Erträgen von 63,6 Mio. Euro zuzüglich eines in- ternen Zuweisungsertrags von 7,3 Mio. Euro und Aufwendungen von 32,4 Mio. Euro mit einem Jahres- überschuss von 38,5 Mio. Euro ab. Auf die anderen Tätigkeitsbereiche des Bistumshaushalts entfällt bei einem Gesamtjahresüberschuss von 97,0 Mio. Euro somit unter Berücksichtigung des Aufwands aus der internen Zuweisung an das Sondervermögen von 7,3 Mio. Euro ein Jahresüberschuss von 58,5 Mio. Euro (s. 2.2 Der Einsatz der Kirchensteuer).
Der hohe Jahresüberschuss des Sondervermögens ist ausschließlich auf den Sondereffekt aus Verminderung der Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber dem verbeamteten pädagogischen Personal um 54,0 Mio. Euro zurückzuführen. Dieser Verminderung steht eine Erhöhung der Pensions- und Beihilferückstellung um 17,1 Mio. Euro, vor allem bedingt durch weiter gesunkene Rechnungszinsen, gegenüber.
Entsprechend der festgelegten Systematik wurden damit zum einen den Rücklagen des Sondervermögens zur Deckung des aus gesunkenen Rechnungszinsen resultierenden laufenden Jahresfehlbetrags 15,5 Mio. Euro entnommen. Zum anderen wurden aus den außerordentlichen Erträgen von 54,0 Mio. Euro weitere 27,8 Mio. Euro in die Altersversorgungsrücklage eingestellt, um die notwendige Kapitaldeckung auch bei einer erwarteten Verzinsung des Deckungsvermögens von 1,0 Prozent sicherzustellen. Die verbleibenden 26,2 Mio. Euro wurden in eine zusätzliche Rücklage des Sondervermögens eingestellt.
Durch den bei weiteren periodenfremden Erträgen und guten volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den übrigen Bereichen entstandenen Jahresüberschuss von 58,5 Mio. Euro konnten die zweckgebundenen Rücklagen um 56,9 Mio. Euro auf 338,9 Mio. Euro aufgestockt werden. Damit wurde zum 31. Dezember 2019 erstmals das Ziel erreicht, zweckgebundene Rücklagen in Höhe eines durchschnittlichen jährlichen Haushaltsbudgets aufzubauen.
ERTRAGSLAGE
|
2019
|
2018
|
Ergebnisveränderung
|
|
(TEuro)
|
(TEuro)
|
|
Kirchensteuern
|
265.339
|
261.466
|
3.873
|
Zuschüsse
|
70.098
|
60.792
|
9.306
|
Sonstige Umsatzerlöse
|
7.722
|
8.370
|
-648
|
Sonstige Erträge
|
3.457
|
1.339
|
2.118
|
SUMME ERTRÄGE
|
346.616
|
331.967
|
14.649
|
Zuweisungen
|
118.753
|
120.249
|
1.496
|
Materialaufwand
|
17.534
|
17.791
|
257
|
Personalaufwand
|
153.683
|
147.745
|
-5.938
|
Abschreibungen
|
4.791
|
4.928
|
137
|
Sonstige Aufwendungen
|
32.207
|
36.938
|
4.731
|
SUMME AUFWENDUNGEN
|
326.968
|
327.651
|
683
|
LAUFENDES ERGEBNIS
|
19.648
|
4.316
|
15.332
|
Finanzergebnis
|
6.345
|
-7.234
|
13.579
|
Neutrales Ergebnis
|
71.045
|
18.852
|
52.193
|
JAHRESÜBERSCHUSS
|
97.038
|
15.934
|
81.104
|
Ergebnisvortrag
|
431
|
329
|
102
|
Entnahme aus Rücklagen
|
15.991
|
10.279
|
5.712
|
Einstellung in Rücklagen
|
111.887
|
26.111
|
-85.776
|
BILANZERGEBNIS
|
1.573
|
431
|
1.142
|
Die folgende Betrachtung der Finanzlage folgt dem Schema der Kapitalflussrechnung und dient zur Darstellung der Zahlungsströme beziehungsweise der liquiden Mittel und deren Veränderungen im Geschäftsjahr.
Ausgehend vom Jahresüberschuss in Höhe von 97,0 Mio. Euro ergibt sich nach Bereinigung um nicht zahlungswirksame Veränderungen der Rückstellungen, nicht zahlungswirksame Abschreibungen, Veränderungen der sonstigen Aktiva und Passiva sowie Zinserträge ein Mittelzufluss (Cashflow) aus laufender Tätigkeit in Höhe von 51,1 Mio. Euro.
Aus Mittelzuflüssen von 79,3 Mio. Euro aus der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens und 14,3 Mio. Euro aus erhaltenen Zinsen wurden 156,6 Mio. Euro in das Finanzanlagevermögen zur Deckung der langfristigen Altersversorgungsverpflichtungen und der Risikovorsorge sowie 12,5 Mio. Euro in das Sachanlagenvermögen investiert.
Daraus ergibt sich insgesamt ein Mittelabfluss (negativer Cashflow) aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 75,6 Mio. Euro.
Einschließlich eines Mittelabflusses aus der Finanzierungstätigkeit von 0,1 Mio. Euro ergibt sich im Jahr 2019 eine zahlungswirksame Verminderung des Finanzmittelfonds von 24,6 Mio. Euro. Der Finanzmittel- fonds am Ende der Periode betrug somit 113,7 Mio. Euro (Vorjahr: 138,4 Mio. Euro). Die Zahlungsfähigkeit des Bistums Aachen war 2019 jederzeit sichergestellt.
Was ist ein Cashflow?
Der sogenannte Cashflow ermittelt, welche Zahlungen innerhalb des Jahres in eine Organisation geflossen sind und wie viel wieder "hinausgeflossen" ist. Dieser Mittelzu- beziehungsweise -abfluss dient dazu festzustellen, welche Zahlungsfähigkeit eine Organisation besitzt. Dazu werden Ergebniseffekte durch die Bildung oder Auflösung von Rücklagen oder Rückstellungen herausgerechnet. Der Cashflow zeigt zudem, inwieweit eine Organisation aus eigener Kraft die Mittel für Investitionen aufbringen kann.
FINANZLAGE
|
2019
|
2018
|
|
(TEuro)
|
(TEuro)
|
Jahresüberschuss
|
97.038
|
15.934
|
Abschreibungen/Zuschreibungen
|
1.297
|
8.555
|
Veränderung Rückstellungen
|
-35.844
|
25.190
|
Veränderung sonstige Aktiva/Passiva
|
2.812
|
-6.730
|
Zinserträge
|
-14.246
|
-10.010
|
Mittelzufluss aus laufender Tätigkeit
|
51.057
|
32.939
|
Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagen
|
929
|
1.684
|
Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen
|
78.379
|
73.827
|
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
|
-12.544
|
-7.007
|
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen
|
-156.626
|
-211.182
|
Erhaltene Zinsen
|
14.286
|
10.020
|
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit
|
-75.576
|
-132.658
|
Auszahlungen für Tilgungen und Zinsen
|
-96
|
-38
|
Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit
|
-96
|
-38
|
VERÄNDERUNG FINANZMITTELFONDS
|
-24.615
|
-99.757
|
Finanzmittelfonds zum 1. Januar 2019
|
138.359
|
238.116
|
FINANZMITTELFONDS ZUM 31. DEZEMBER 2019
|
113.744
|
138.359
|
Die folgende Darstellung der Vermögenslage gliedert die Aktiva und Passiva unter ökonomischen Gesichtspunkten anders als die Bilanz nach ihrer Verfügbarkeit für das Bistum. So wird insbesondere das Eigenkapital um die zweckgebundenen Rücklagen für die Altersversorgung reduziert. Dafür werden Sonderposten dem Eigenkapital zugerechnet.
Unter Berücksichtigung der Erhöhung der Altersversorgungsrücklage um 12,2 Mio. Euro erhöhte sich durch den Jahresüberschuss von 97,0 Mio. Euro das Reinvermögen des Bistums Aachen zum 31. Dezember 2019 auf 465,3 Mio. Euro. Das entspricht einer Eigenkapitalquote von 50,7 Prozent gegenüber einer bilanziellen Eigenkapitalquote von 52,0 Prozent. Dabei stehen den Vermögensgegenständen mit einem Buchwert von 918,2 Mio. Euro Rückstellungen sowie Verbindlichkeiten und sonstige Passiva in Höhe von 449,4 Mio. Euro gegenüber. Davon entfallen allein 363,8 Mio. Euro auf die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen einschließlich der ökonomisch erforderlichen Altersversorgungsrücklage.
Die Vermögensgegenstände des Bistums Aachen bestehen im Wesentlichen aus für kirchliche Zwecke genutzten Grundstücken und Gebäuden mit einem Buchwert von 62,7 Mio. Euro sowie Wertpapieren des Anlagevermögens von 708,5 Mio. Euro und Guthaben bei Kreditinstituten von 113,7 Mio. Euro. Die übrigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (1,8 Prozent der Bilanzsumme) sowie die sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens und Rechnungsabgrenzungsposten (2,2 Prozent der Bilanzsumme) sind demgegenüber von untergeordneter Bedeutung. Die sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens resultieren insbesondere aus der periodengerechten Abgrenzung von Kirchensteuererträgen (10,3 Mio. Euro), Zinserträgen (4,1 Mio. Euro) und Gehaltszahlungen (4,4 Mio. Euro). Von den Vermögensgegenständen des Bistums Aachen in Höhe von 918,2 Mio. Euro entfallen auf das Sondervermögen Altersversorgung 366,4 Mio. Euro (Vorjahr: 364,5 Mio. Euro).
Das bilanzielle Eigenkapital des Bistums Aachen in Höhe von 538,5 Mio. Euro setzt sich zusammen aus dem Zweckkapital in Höhe von unverändert 86,2 Mio. Euro, der Altersversorgungsrücklage in Höhe von 75,6 Mio. Euro, den zweckgebundenen Rücklagen in Höhe von 363,5 Mio. Euro, den freien Rücklagen und Fonds in Höhe von 10,0 Mio. Euro sowie einem Bilanzergebnis in Höhe von 1,6 Mio. Euro.
Das Zweckkapital entspricht dabei annähernd dem dauerhaft im Bistum Aachen gebundenen Vermögen. Differenzen zwischen dem gesetzlich vorgegebenen handelsrechtlichen Rechnungszins und der tatsächlich zu erwartenden Verzinsung des Deckungskapitals werden durch die Altersversorgungsrücklage gedeckt.
Das Bistum verfolgt das Ziel, zweckgebundene Rücklagen in Höhe eines durchschnittlichen jährlichen Bistumshaushalts aufzubauen. Diese Rücklagen orientieren sich am relativen Verhältnis der einzelnen Tätigkeitsfelder im Gesamtbudget. Mit zweckgebundenen Rücklagen im Bistumshaushalt in Höhe von 338,9 Mio. Euro, davon 50 Mio. Euro als Ausgleichsrücklage für konjunkturelle Schwankungen, wurde dieses Ziel zum 31. Dezember 2019 erstmals erreicht.
Warum weicht diese Darstellung von der Bilanz ab?
Das Handelsgesetzbuch (HGB) hat klare Vorschriften, welche Mittel dem Eigenkapital zugerechnet werden dürfen, beziehungsweise müssen. Für das Bistum ergeben sich daraus zwei Effekte: Zum einen werden Rücklagen, die über die laut HGB zu bildenden Rückstellungen hinausgehen, dem Eigenkapital zugerechnet. Tatsächlich deckt die Altersversorgungsrücklage aber feste Verpflichtungen ab, weshalb sie aus Sicht des Bistums nicht verfügbar ist. Zum anderen werden in der HGB-Bilanz Sonderposten ausgewiesen, die wie Eigenkapital beispielsweise die Gegenposition zu Immobilien darstellen.
Beide Effekte werden in der hier angegebenen Betrachtungsweise berücksichtigt.
AKTIVA
|
2019
|
2018
|
Veränderung
|
|
(TEuro)
|
(TEuro)
|
|
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
|
72.794
|
59.399
|
13.395
|
Finanzanlagen
|
708.535
|
628.253
|
80.282
|
Mittel- und langfristige Ausleihungen
|
3.257
|
3.244
|
13
|
MITTEL- UND LANGFRISTIGES VERMÖGEN
|
784.586
|
690.896
|
93.690
|
Kurzfristige Forderungen und sonstige Aktiva
|
19.909
|
20.171
|
-262
|
Flüssige Mittel
|
113.744
|
138.359
|
-24.615
|
KURZFRISTIGES VERMÖGEN
|
133.653
|
158.530
|
-24.877
|
BILANZSUMME
|
918.239
|
849.426
|
68.813
|
PASSIVA
|
2019
|
2018
|
Veränderung
|
|
(TEuro)
|
(TEuro)
|
|
Zweckkapital
|
86.170
|
86.170
|
0
|
Rücklagen und Fonds einschließlich Bilanzergebnis
|
376.692
|
291.927
|
84.765
|
Sonderposten
|
2.495
|
2.370
|
125
|
REINVERMÖGEN/ÖKONOMISCHES EIGENKAPITAL
|
465.357
|
380.467
|
84.890
|
Pensions- und Beihilferückstellungen
|
288.235
|
325.990
|
-37.755
|
Altersversorgungsrücklage
|
75.620
|
63.347
|
12.273
|
Übrige mittel- und langfristige Verbindlichkeiten
|
6.125
|
1.171
|
4.954
|
MITTEL- UND LANGFRISTIGES FREMDKAPITAL
|
369.980
|
390.508
|
-20.528
|
Übrige Rückstellungen
|
51.369
|
49.458
|
1.911
|
Kurzfristige Verbindlichkeiten und sonstige Passiva
|
31.533
|
28.993
|
2.540
|
KURZFRISTIGES FREMDKAPITAL
|
82.902
|
78.451
|
4.451
|
BILANZSUMME
|
918.239
|
849.426
|
68.813
|
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bistums Aachen war 2019 geordnet. Dank der soliden und verlässlichen finanziellen Grundlage war das Bistum in der Lage, seine vielfältigen Aufgaben zu erfüllen. Die Gesamtentwicklung hat aufgrund der positiven Entwicklung der Finanzanlagen und nicht geplanter periodenfremder Erträge die Erwartungen übertroffen. Für konjunkturelle Schwankungen in der Zukunft konnte das Bistum 2019 die nötigen Rücklagen bilden.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Im Zentrum der Tätigkeit des Bistums Aachen stehen der kirchliche Auftrag und die Menschen im Bistum. Finanzielle Leistungsindikatoren sind lediglich notwendige Orientierungsgrößen für das kirchliche Handeln in der Welt. Darüber hinaus sind für die Körperschaft Bistum Aachen insbesondere die folgenden Merkmale im Sinne nichtfinanzieller Leistungsindikatoren von Bedeutung.
Die Arbeit im Bischöflichen Generalvikariat und in den Einrichtungen des Bistums ist darauf ausgerichtet, pastorales Handeln zukunftsorientiert zu ermöglichen und zu gestalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden zusammen eine Dienstgemeinschaft, um gemeinsam den Sendungsauftrag der Kirche zu erfüllen und in die Zukunft zu führen. Konzepte und Instrumente werden kontinuierlich weiterentwickelt.
Im Sinne einer werteorientierten Personalarbeit betrachtet das Bistum Aachen seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Arbeitsbezügen sowie ihren Leistungen, persönlichen Kompetenzen und Potenzialen. In einem ganzheitlichen Verständnis von Gesundheit und Persönlichkeit werden ebenso die Familien der Mitarbeitenden, ihre Lebensphasen und ihre wirtschaftliche Absicherung berücksichtigt.
Mit verschiedenen Maßnahmen der Personalentwicklung unterstützt das Bistum seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Verantwortung, den sich stetig verändernden Arbeitsbedingungen und Anforderungen gerecht zu werden. Die individuelle Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung ist ein wichtiges Anliegen und zugleich eine Erwartung an die Entwicklungsbereitschaft und Initiative der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In einem Jahresgespräch mit dem beziehungsweise der Vorgesetzten haben sie die Möglichkeit, ihren Bedarf für ihre berufliche Entwicklung zu konkretisieren.
In einigen Berufsbildern bildet das Bistum bereits seit vielen Jahren qualifiziert und engagiert aus. Dazu gehören auch Auszubildende, die ein duales Studium absolvieren. In der Regel gelingt nach Abschluss der Ausbildung die Übernahme in ein längerfristiges Arbeitsverhältnis.
Die sorgfältige Auswahl und die Begleitung der Führungskräfte in ihrer Führungsaufgabe sind wichtige Bausteine der werteorientierten Personalarbeit. Neben hohen fachlichen Kompetenzen legt das Bistum Wert auf Persönlichkeiten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ihr Vorbild führen und motivieren. Authentizität, Ehrlichkeit, Spiritualität, Glaubwürdigkeit, Begeisterungsfähigkeit, Offenheit, Entschluss- kraft und ein konsequentes mitarbeiter- und unternehmensorientiertes Handeln sind dabei wichtige Persönlichkeitsmerkmale. Regelmäßig stattfindende Führungskräfteseminare und Coachingangebote stärken die Führungskräfte in ihrer Führungsverantwortung.
Eine besondere Herausforderung sieht das Bistum Aachen darin, den Anteil der Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Damit möchte das Bistum einen Beitrag zu einer Veränderung der Kultur in der Kirche leisten. Seit 2017 beteiligt sich das Bistum Aachen an dem von der Deutschen Bischofskonferenz geförderten Programm „Kirche im Mentoring“.
Das Programm bietet weiblichen Nachwuchskräften die Möglichkeit, sich in einem „Tandem“ von berufserfahrenen Mentorinnen und Mentoren, die leitende Funktionen in der katholischen Kirche innehaben, zu beraten und auf Führungsaufgaben vorzubereiten. Die Zahl der weiblichen Führungskräfte im Bistum Aachen konnte seit 2017 von zwei auf fünf von insgesamt 28 Führungskräften (18 Prozent) gesteigert werden. Das Bistum wird weiter an der Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen im Bistum Aachen arbeiten.
In diesem Zusammenhang ist das Audit berufundfamilie ein wichtiger Baustein. Seit 2011 ist das Bistum Aachen als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Mit verlässlichen Rahmenbedingungen unterstützt das Bistum seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Dabei geht es insbesondere um die Flexibilisierung von Arbeitszeiten und Arbeitsorten. Als Dienstgeber bringt es damit Wertschätzung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber zum Ausdruck und erhöht seine Attraktivität als potenzieller Arbeitgeber für Bewerberinnen und Bewerber in der Region und darüber hinaus.
In der herausfordernden Situation der Corona-Pandemie haben sich die bestehenden Erfahrungen mit mobilem Arbeiten und flexiblen Arbeitszeiten als hilfreich erwiesen. Mit Unterstützung der IT-Fachkräfte ist es gelungen, dass innerhalb kürzester Zeit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Arbeit mobil nachgehen können. Alle relevanten Arbeitsprozesse wurden digitalisiert und konnten trotz erschwerter Bedingungen ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Die Vergütung im Bistum Aachen ist mit der im öffentlichen Dienst vergleichbar. Die Arbeitsrechtsregelungen (KAVO) werden in einer paritätisch besetzten Kommission (KODA) auf Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen ausgehandelt. Ein wesentliches Merkmal ist eine Verbesserung der Altersversorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Arbeitgeberzuwendungen in eine Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK).
Die Kirchen in Deutschland haben für sich und ihre angegliederten Organisationen ein eigenes Mitarbeitervertretungsrecht durch die Ausgestaltung einer Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung geschaffen. In über 80 Prozent der kirchlichen Einrichtungen im Bistum Aachen gibt es eine solche betriebliche Mitbestimmung. Die Beteiligungsrechte sind ähnlich wie im Betriebsverfassungsgesetz definiert. Bei Streitigkeiten im Bereich des Mitarbeitervertretungsrechts besteht die Möglichkeit, die kirchlichen Gerichte anzurufen.
Nachhaltiges Handeln in sozialer, ökologischer und ökonomischer Dimension gehört zur kirchlichen Arbeit und findet sich in allen wesentlichen Handlungsfeldern wieder. Das Bistum Aachen hat die Bereiche Soziales, Personal, Umwelt- und Klimaschutz, Kapitalanlage sowie die Prävention sexualisierter Gewalt als zentrale Handlungsfelder der Nachhaltigkeit definiert. Auf Basis gängiger Berichtsstandards dokumentiert das Bistum in seinen jährlichen Finanzberichten die Ziele und Aktivitäten in den jeweiligen Handlungsfeldern.
Wie geht das Bistum Aachen mit Nachhaltigkeitsthemen um?
Nachhaltiges Handeln gehört zur kirchlichen Arbeit und findet sich in allen wesentlichen Handlungsfeldern auf der sozialen, ökologischen und ökonomischen Ebene wieder. Das Bistum Aachen hat die Bereiche Soziales, Personal, Umwelt- und Klimaschutz, Kapitalanlage sowie die Prävention sexualisierter Gewalt als zentrale Handlungsfelder der Nachhaltigkeit definiert. Seit 2018 dokumentiert die Ziele und Aktivitäten in den jeweiligen Handlungsfeldern.
In seiner Enzyklika „Laudato si“ fordert Papst Franziskus dazu auf, Verantwortung zu übernehmen und sich dafür einzusetzen, den menschengemachten Klimawandel aufzuhalten.
Die größten direkten Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten des Bistums und seiner Kirchengemeinden bezüglich Energieeffizienz, Klima- und Umweltschutz liegen im Immobilien- und Baubereich. Das Bistum Aachen hat sich zum Ziel gesetzt, den Heizenergie- und Stromverbrauch und damit auch die CO2-Emissionen zu senken. Hierzu wurden Klimaschutzteilkonzepte für ausgewählte Liegenschaften im Bistum Aachen erstellt.
Im Bezugsjahr 2014 lagen die jährlichen CO2-Emissionen der in den Klimaschutzkonzepten betrachteten 469 pastoral genutzten kirchengemeindlichen und bistumseigenen Gebäude bei rund 9.000 Tonnen.
Auf Basis der in den Klimaschutzteilkonzepten genannten Maßnahmen lassen sich laut Konzept bis 2032 Einsparungen von 21,5 Prozent erzielen.
Seit Mitte 2017 werden Maßnahmen aus den Klimaschutzteilkonzepten für eigene Liegenschaften umgesetzt. Die Maßnahmenumsetzung aus den Konzepten umfasst das Energie-Controlling sowie die Motivation und Beratung der bischöflichen Verwaltung, Kirchengemeinden, Schulen und Kindergartenträger bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen und Projekten zum nachhaltigen Nutzerverhalten.
Das Bistum Aachen berücksichtigt bei der Kapitalanlage Ethik- und Nachhaltigkeitskriterien. Unter ethisch-nachhaltigen Investments werden Vermögensanlagen verstanden, die bei der Nachhaltigkeitsbewertung unter sozialen, ökologischen und Governance-Kriterien ihre ethische Werteorientierung zur Geltung bringen. So sind beispielsweise Anlagen in Unternehmen der Rüstungsindustrie und der Stammzellenforschung oder auch in Staaten, die Menschenrechte systematisch verletzen, grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Implementierung von Nachhaltigkeit in der Geldanlage steht dabei nicht im Widerspruch zu den Sicherheits-, Liquiditäts- und Renditezielen der Kapitalanlage. Da die Finanzplanung des Bistums Aachen dem Zweck der langfristigen Aufgabenerfüllung dient, werden diese Ziele gleichwertig berücksichtigt. Das in den vergangenen Jahren erweiterte Angebot nachhaltiger Kapitalanlageprodukte erleichtert dabei die Umsetzung einer ethisch nachhaltigen Anlagestrategie.
Mit der neuen Fachstelle PIA (Prävention – Intervention – Ansprechperson) bündelt und vernetzt das Bistum Aachen seine vielfältigen Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt. Unter einem Dach arbeiten die Präventionsbeauftragte, der Interventionsbeauftragte und die beiden Ansprechpersonen für Betroffene zusammen.
Der Bereich Prävention berät kirchliche Rechtsträger bei der Entwicklung und Umsetzung von Institutionellen Schutzkonzepten, prüft diese fachlich und sorgt für Aus- und Weiterbildung auf allen Ebenen. Der Bereich Intervention bearbeitet und dokumentiert Verdachtsfälle und festgestellte aktuelle Fälle. Die Fachstelle koordiniert die Unterstützung für Betroffene und betroffene Einrichtungen. Betroffene finden in den qualifizierten Ansprechpersonen eine Anlaufstelle. Sie führen erste Beratungsgespräche, klären den Sachverhalt und agieren als Anwalt der Betroffenen. Über die Höhe der „Leistung in Anerkennung des Leids“ gibt die Koordinierungsstelle der Deutschen Bischofskonferenz auf Grundlage des jeweiligen Antrags eine Empfehlung ab, der das Bistum Aachen folgt.
Warum gibt es hier Abweichungen zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung?
Im handelsrechtlichen Lagebericht wird zusätzlich zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung eine ökonomische Betrachtung vorgenommen, in der Effekte, die nicht der "normalen" Tätigkeit zuzuordnen sind, herausgerechnet werden, um zu zeigen, wie die regelmäßige Entwicklung ist. Dadurch werden insbesondere außerordentliche Erträge in das neutrale Ergebnis verschoben, sodass es zu Abweichungen kommt.