Die bischöflichen Stiftungen

Die fünf bischöflichen Stiftungen im Bistum Aachen sind rechtlich selbstständige Körperschaften. Sie erhielten am 2. Januar 2009 von der Bezirksregierung ihre Anerkennung. Inklusive der zugehörigen Treuhandstiftungen und verwalteter Schenkungen und Vermächtnisse betrug das Stiftungskapital zum 31. Dezember 2019 insgesamt rund 25 Mio. Euro.

Für Kirchenmusiker Giovanni Solinas ist Gesang eine Form von Meditation, die besonders in bedrückender Zeit für die Menschen wichtig sei.
Stiftung
Stiftungskapital
(TEuro)
Stiftungsforum Kirche im Bistum Aachen
8.314
Bischof Klaus Hemmerle-Stiftung zur Förderung pastoraler Dienste im Bistum Aachen
11.404
Prälat Dr. Erich Stephany-Stiftung für Kirchen, Kunst und Denkmalpflege
1.827
San Pedro Claver-Kolumbienstiftung
1.547
Bischof Johannes Pohlschneider-Stiftung – Schulstiftung im Bistum Aachen
1.963

Die vielfältigen Zwecke dieser fünf rechtlich selbstständigen Stiftungen beziehen sich dabei auf die Grundvollzüge der Kirche: Zeugnis, Liturgie, Diakonie. Die gesamte Bandbreite des Glaubens wird durch die Stiftungen nachhaltig gefördert. So wird zum Beispiel die Aus- und Weiterbildung im pastoralen Dienst unterstützt und Kirchenmusik gefördert, oder es werden Restaurierungen an Kirchengebäuden und deren Ausstattung bezuschusst. Die Förderung der Schulen im Bistum Aachen ist ein weiteres wichtiges Anliegen, um die Bildung der Kinder und Jugendlichen zu christlicher Lebensgestaltung und Weltverantwortung auf der Grundlage des Glaubens zu stärken. Außer den Förderungen im Bistum Aachen werden auch Projekte der Partnerschaft zwischen der Kirche in Kolumbien und dem Bistum Aachen bezuschusst.

Jede rechtlich selbstständige Stiftung ist „auf ewig“ errichtet. Dadurch können die einzelnen Stiftungszwecke zeitlich unbegrenzt gefördert werden. Das Stiftungskapital bleibt erhalten und wird für jede Stiftung separat geführt. Ausschließlich die jeweilige Stiftung hat Zugriff auf ihr Vermögen. Das verfügbare Kapital wird nach ethisch-nachhaltigen Kriterien angelegt. Mit den Vermögenserträgen sowie den Spenden werden die verschiedenen Fördermaßnahmen (teil-)finanziert. Buchführung und Jahresabschlüsse werden von unabhängigen Wirtschaftsprüfern jährlich überprüft.

Beaufsichtigt werden die Stiftungen – wie alle selbstständigen kirchlichen Stiftungen – durch die kirchliche Stiftungsaufsicht, die staatliche Stiftungsaufsicht und das Finanzamt. Alle bischöflichen Stiftungen sind von der Finanzbehörde als gemeinnützig anerkannt und dürfen somit Spendenbescheinigungen ausstellen.

Mit einer Spende an die Stiftungen können die Fördermaßnahmen zusätzlich gestärkt werden. Mit einer Zustiftung ist eine nachhaltige Ausweitung der Förderungen für die kommenden Jahre gewährleistet. Potenziellen Stifterinnen und Stiftern bietet das Bistum Aachen zudem eine kostenlose Beratung an, um ihr angedachtes Engagement vertrauensvoll zu unterstützen.

Das Stiftungswesen des Bistums veröffentlicht die Jahresabschlüsse der Stiftungen auf seiner Website. Hier finden sich auch Informationen zu den einzelnen Stiftungen und den Ansprechpartnern.

www.stiftungsforum-bistum-aachen.de