Anhang

Allgemeine Angaben
+

Das Bistum Aachen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Aachen.

Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2019 wurde nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften unter Anwendung der handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aufgestellt.

Der Jahresabschluss umfasst die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019.

Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
+

Zur Verbesserung der Transparenz und Klarheit wurden im Jahresabschlusszum 31. Dezember 2019 die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung „Kirchensteuer und Kirchensteuer-Verrechnungsbeiträge“ in „Erträge aus Kirchensteuern“, „Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand und Dritter“ in „Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen“, „Sonstige betriebliche Erträge“ in „Sonstige Erträge“ sowie „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ in „Sonstige Aufwendungen“ umbenannt.

Gegenüber dem Jahresabschluss 2018 werden periodenfremde Kirchenlohnsteuererträge (2019: 7,3 Mio. Euro; 2018: 11,7 Mio. Euro) unter „Erträge aus Kirchensteuern“ statt unter der Position „Sonstige Erträge“ ausgewiesen. Die Vorjahresbeträge wurden entsprechend angepasst.

Ferner werden Zuführungen in Höhe von 17,3 Mio. Euro (Vorjahr: 20,7 Mio. Euro) aufgrund der Verminderung des Rechnungszinses ab dem Berichtsjahr 2019 unter der Position „Personalaufwand“ ausgewiesen.

Bisher erfolgte der Ausweis unter der Position „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“. Die Vorjahresbeträge wurden entsprechend angepasst.

Im Rahmen einer Analyse der Refinanzierung nach dem Schulgesetz NRW wurde bezüglich der Höhe des bei der Bewertung der Pensions- und Beihilferückstellungen zu berücksichtigenden Refinanzierungssatzes eine Änderung vorgenommen und der Refinanzierungssatz von 85 Prozent auf einen Refinanzierungssatz von 94 Prozent gemäß §106 Abs. 5 Schulgesetz NRW angepasst.

Darüber hinaus entsprechen die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden denen des Vorjahres.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
+

Für die Gliederung der Bilanz wurde § 266 Abs. 2 und 3 HGB in Verbindung mit § 265 Abs. 5 HGB angewendet. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt worden.

Ergänzend, um eine bessere Aussagekraft zu gewährleisten, wurde sowohl in der Bilanz als auch in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung die Gliederung durch die Aufnahme spezifischer Posten des Bistums Aachen erweitert und das Eigenkapital nach den für das Bistum Aachen spezifischen Positionen aufgegliedert. Auf der Aktivseite der Bilanz wird die Gliederung um die Posten „Forderungen aus Kirchensteueraufkommen“, „Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüssen“ und „Forderungen gegen kirchliche Einrichtungen“, auf der Passivseite der Bilanz um die Posten „Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen zur Finanzierung des Anlagevermögens“, „Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Einrichtungen“ und „Verbindlichkeiten aus Kollekten und Spenden“ erweitert. Abweichend vom § 266 Abs. 3 HGB besteht das Eigenkapital aus „Zweckkapital“, „Rücklagen und Fonds“ und aus dem „Bilanzergebnis“. Abweichend zum § 275 Abs. 2 HGB wurde der Posten „Umsatzerlöse“ ersatzlos gestrichen. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurde um die folgenden für das Bistum Aachen spezifischen Posten erweitert: „Erträge aus Kirchensteuern“, „Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen“, „Sonstige Umsatzerlöse“, „Sonstige Erträge“ und „Aufwendungen für Fremdpersonal“ sowie „Ergebnis vor Steuern“. Die im Vorjahr ausgewiesenen Posten „Kollekten und Spenden“, „Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand und Dritter“ und „Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus Investitionsfinanzierung“ werden unter „Sonstige Erträge“ zusammengefasst. Des Weiteren geht der im Vorjahr ausgewiesene Posten „Umlagen an Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen“ im Posten „Zuwendungen an Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen“ auf. Um die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr zu gewährleisten, wurden die Vorjahreszahlen entsprechend angepasst. Der Ausweis des Postens „Ergebnis nach Steuern“ in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung entfällt, da keine Steuern vom Einkommen und vom Ertrag anfallen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen bei Sachanlagen erfolgen nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die betriebliche Nutzungsdauer der immateriellen Vermögensgegenstände liegt zwischen 2 und 10 Jahren. Die betriebliche Nutzungsdauer der Gebäude liegt zwischen 10 und 50 Jahren. Die Fahrzeuge werden innerhalb von 7 und 9 Jahren abgeschrieben. Die betriebliche Nutzungsdauer der Mietereinbauten beläuft sich auf 10 Jahre. Das Mobiliar und andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden innerhalb von 2 und 15 Jahren abgeschrieben. Dabei erfolgt eine Orientierung an den amtlichen AfA-Tabellen; ursprünglich steuerliche Vereinfachungswahlrechte (Vollabschreibung geringwertiger Anlagegüter) werden in Anspruch genommen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Anschaffungswert von 800 Euro werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben, der Abgang aus dem Anlagevermögen erfolgt im Folgejahr.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Abschreibungen auf Beteiligungen sind in den Vorjahren erfolgt, soweit sie erforderlich waren, um eingetretene Wertminderungen auszugleichen. Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens sind insoweit erfolgt, als sie erforderlich waren, um über dem Nominalwert erworbene festverzinsliche Wertpapiere an den bei Fälligkeit zur Rückzahlung gelangenden Nennwert anzupassen. Bei der Bewertung wird das gemilderte Niederstwertprinzip beachtet.

Die langfristigen Ausleihungen werden mit ihren Nominalwerten ausgewiesen; für mögliche Ausfallrisiken werden angemessene Wertberichtigungen gebildet. Zinslos ausgegebene Darlehen (Siedlungsfonds, Studiendarlehen und andere) sind mit ihrem Nennwert angesetzt; auf eine Abzinsung wurde verzichtet. Die Forderungen sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Für bestehende Ausfallrisiken wurden sowohl Einzel- als auch Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihrem Nennwert angesetzt.

Die Vermögensgegenstände in fremder Währung bei Kreditinstituten werden in Anwendung des § 265a HGB am Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird das Anschaffungskosten- sowie das Imparitätsprinzip beachtet.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 wird eine Rückstellung für unmittelbare Altersverpflichtungen in Höhe von 264,5 Mio. Euro (Vorjahr: 301,2 Mio. Euro) ausgewiesen.

Die Ermittlung der Altersversorgungsverpflichtung des Bistums Aachen wurde ausgehend von den von der Bistumsverwaltung zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) berechnet. Die Berechnung erfolgte auf der Basis folgender mit der Verwaltung im Einzelnen abgestimmter Berechnungsgrundlagen.

  • Im Berichtsjahr wurde die Anzahl der Anspruchsberechtigten neu ermittelt;
  • Sterbetafeln: Heubeck-Richttafeln 2018 G;
  • Rechnungszinsfuß: 2,71 Prozent (Vorjahr: 3,21 Prozent) für Pensionen gemäß § 253 Abs. 2 S. 4 HGB und 1,97 Prozent (Vorjahr: 2,32 Prozent) für die Beihilfeverpflichtungen gemäß § 253 Abs. 2 S. 4 HGB;
  • Schlussalter: 65 Jahre (Regelfall), abweichend hiervon für Priester 70 Jahre. Das Schlussalter (regelmäßiger Wechsel in den Ruhestand) wurde entsprechend den derzeit noch für die Personenkreise maßgeblichen gesetzlichen Regelungen regelmäßig mit 65 Jahren angesetzt. Abweichend hiervon wurde für Priester aufgrund der vorliegenden Erfahrungen ein Schlussalter von 70 Jahren zugrunde gelegt;
  • Rententrend: 2,0 Prozent (abweichend hiervon für die Versorgungsbezüge von Haushälterinnen nach dem Haushälterinnen-Versorgungswerk: 1,0 Prozent);
  • Gehaltstrend: 2,0 Prozent zuzüglich 1 Prozent Karrieretrend für Beschäftigte im aktiven Dienst (wegen Berücksichtigung der Stufensteigerungen);
  • Versorgungsbezüge beziehungsweise ruhegehaltsfähige Bezüge (Stand: Dezember 2019);
  • Berücksichtigung von Versorgungsansprüchen Hinterbliebener nach der kollektiven Methode (nur für die Personenkreise, bei denen ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung gegeben ist);
  • Berücksichtigung von Beihilfeansprüchen auf der Grundlage von Erfahrungswerten der Vergangenheit. Nach Einschätzung des Bistums Aachen ist durchschnittlich ein Betrag in Höhe von unverändert 9.200 Euro jährlich pro beihilfeberechtigte Person anzusetzen.

Die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 ausgewiesene Rückstellung für unmittelbare Altersverpflichtungen in Höhe von 264,5 Mio. Euro betrifft mit 43,4 Mio. Euro Verpflichtungen gegenüber verbeamtetem pädagogischen Personal der zwölf bischöflichen Schulen. Nach versicherungsmathematischen Berechnungen betragen zum 31. Dezember 2019 die Gesamtverpflichtungen dieser Pensions- und Beihilfeverpflichtungen insgesamt 693,4 Mio. Euro. Bei der Bewertung der Pensions- und Beihilferückstellungen sind zukünftige Ansprüche gegen das Land NRW auf Basis des derzeit geltenden Refinanzierungssatzes gemäß §§ 105 ff. Schulgesetz NRW von 94 Prozent berücksichtigt, sodass die Rückstellung in Höhe des vom Bistum zu tragenden Eigenanteils von 6 Prozent in Höhe von 41,6 Mio. Euro gebildet wurde.

In den Vorjahren wurde der Eigenanteil gemäß § 106 Abs. 5 S. 1 Schulgesetz NRW in Höhe der Regeleigenleistung des Schulträgers mit 15 Prozent angesetzt. Da sich der Eigenanteil an den Personalkosten bei Bereitstellung des Schulgebäudes und der Schuleinrichtung um weitere 7 beziehungsweise 2 Prozentpunkte reduziert (gemäß § 106 Abs. 5 S. 2 und 3 Schulgesetz NRW), wurde im Geschäftsjahr 2019 der Eigenanteil auf das Niveau von 6 Prozent im Rahmen einer Änderung herabgesetzt. Aus der Herabsetzung des Eigenanteils wurden zum 1. Januar 2019 Auflösungen der Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 54,0 Mio. Euro vorgenommen.

Eine Bewertung mit dem Zins auf Basis des 7-Jahres-Durchschnitts von 1,97 Prozent hätte zu einem Rück- stellungsbetrag in Höhe von 289,9 Mio. Euro geführt, sodass sich ein ausschüttungsgesperrter Differenzbetrag in Höhe von 25,3 Mio. Euro ergibt. Die gebildete Altersversorgungsrücklage von 75,6 Mio. Euro beinhaltet diesen Differenzbetrag, geht jedoch auf der Basis eines Rechnungszinses von 1,00 Prozent darüber hinaus.

Das Wahlrecht zur Bildung einer Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen wurde dahin gehend in Anspruch genommen, dass die bestehende Deckungslücke der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands Anstalt des öffentlichen Rechts, Köln (KZVK), in der Höhe von 23,7 Mio.Euro teilweise passiviert wurde, in der sie durch Finanzierungsbeiträge beziehungsweise ab dem Jahr 2020 bis zum Jahr 2040 durch Angleichungsbeiträge zur KZVK geschlossen werden soll.

Die Rückstellungen werden für alle ungewissen Verpflichtungen gebildet. Die Rückstellungen werden im Wege der Einzelbewertung ermittelt und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

Sachanlagen
+

Im Zusammenhang mit der Fertigstellung eines Schultrakts am St. Ursula Gymnasium, Geilenkirchen, wurden 3 Mio. Euro aus Anlagen im Bau zu „Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken“ umgegliedert.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen umfassen im Wesentlichen die Grundstücke und Gebäude im Eigentum des Bistums Aachen. Das sind die vom Bistum und anderen kirchlichen Einrichtungen selbst genutzten Gebäude sowie 12 Schulgebäude.

Neben den in der Tabelle aufgeführten Gebäuden ist das Bistum Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen (rund 136 Hektar) sowie von 85 Grundstücken, die im Erbbaurecht auf befristete Zeit an andere Nutzer übertragen wurden.

Welche Immobilien gehören dem Bistum Aachen?

Die in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen umfassen im Wesentlichen die Grundstücke und Gebäude im Eigentum des Bistums Aachen. Das sind die vom Bistum und anderen kirchlichen Einrichtungen selbst genutzten Gebäude sowie 12 Schulgebäude.

Neben den in der Tabelle aufgeführten Gebäuden ist das Bistum Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen (rund 136 Hektar) sowie von 85 Grundstücken, die im Erbbaurecht auf befristete Zeit an andere Nutzer übertragen wurden.

Gebäude
Anzahl
Buchwert
Anteil
(TEuro)
(Prozent)
Schulgebäude
12
20.540,7
42
Verwaltungsgebäude
11
8.599,9
18
Gebäude kirchlicher Einrichtungen
16
6.446,1
13
Vermietete und verpachtete Gebäude
31
12.291,3
25
Kirchen, Kapellen, Klöster
7
1.229,6
3
Gesamt
77
49.107,6
100
Finanzanlagen
+

Anteile an verbundenen Unternehmen/Beteiligungen

Anteile an verbundenen Unternehmen/Beteiligungen
Anteil
Eigenkapital
Jahresergebnis
(%)
31.12.19 (TEuro)
2019 (TEuro)
Einhard-Verlag GmbH, Aachen
94,6
1.045
19
ZfK Zentralrendantur für kirchliche Einrichtungen GmbH, Aachen
100
360
15
Sankt Angela-Schulgesellschaft mbH i. L., Düren
60
25
0
Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung von Wissenschaft und Bildung GmbH, Düsseldorf
20
187
0
Katholische Fachhochschule GmbH, Köln
20
1.037
14

Wertpapiere des Anlagevermögens

Das Bistum Aachen ist an folgenden Spezialfonds mit mehr als 10 Prozent beteiligt:

Fondsname
Buchwert
Marktwert
Differenz
Ausschüttung im Geschäftsjahr
(TEuro)
2019 (TEuro)
(TEuro)
(TEuro)
BIA-Fonds Nr. 1
26.537
27.480
943
1.166
BIA-Fonds Nr. 2
17.774
19.010
1.236
0
BIA-Fonds Nr. 3
36.577
36.905
328
358
BIA-Fonds Nr. 4
65.992
68.128
2.136
307
BIA-Fonds Nr. 5
42.265
46.341
4.076
1.018
BIA-Fonds Nr. 6
37.158
38.120
962
578
BIA-Fonds Nr. 7
25.848
27.405
1.557
69
BIA-Fonds Nr. 8
25.265
26.638
1.373
83
BIA-Fonds Nr. 9
15.000
15.057
57
0
BIA-Fonds Nr. 10
19.992
19.992
0
0
BIA-Fonds Nr. 11
19.968
19.968
0
0

Spezialfonds

Bei allen Fonds ist das Anlageziel die langfristige Vermögensanlage. Unterlassene Abschreibungen liegen nicht vor.


Buchwert
Kurswert
Bewertungsreserve
(TEuro)
(TEuro)
(Prozent)
Aktien
105.882
111.197
5,02
Renten/Rentenfonds
481.179
514.759
6,98
Immobilien
114.006
125.117
9,75
Alternative Investments
7.468
8.488
13,66
GESAMT
708.535
759.561
7,2

Wie ist das Kapitel angelegt?

Die Wertpapieranlagen entfallen zu 67,9 Prozent auf festverzinsliche Anlagen und Renten in Fonds. Immobilienfonds haben einen Anteil von 16,1 Prozent. Aktien in Fonds sind mit 14,9 Prozent enthalten. Zum Bilanzstichtag lagen die Marktwerte der Wertpapiere insgesamt um 7,2 Prozent über den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerten.

Forderungen
+

Die Forderungen aus Kirchensteueraufkommen, Zuweisungen und Zuschüssen, Forderungen gegen kirchliche Einrichtungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (davon aus Lieferung und Leistung: 103,59 Euro (Vorjahr: 178,19 Euro) sind innerhalb eines Jahres fällig.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
+

Die auf der Aktivseite ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen bereits geleistete Gehaltszahlungen für Januar 2020 sowie im Voraus geleistete Zahlungen auf zukünftige Angleichungsbeiträge an die KZVK.

Passiva

Eigenkapital
+

Im Geschäftsjahr wurden 15,5 Mio. Euro der zweckgebundenen Altersversorgungsrücklage insbesondere zum Ausgleich der Aufwendungen aus der Zinsänderung entnommen und 27,8 Mio. Euro der zweckgebundenen Altersversorgungsrücklage zugeführt, sodass zum 31. Dezember 2019 eine zweckgebundene Altersversorgungsrücklage in Höhe von 75,6 Mio. Euro gebildet worden ist. Die zweckgebundene Altersversorgungsrücklage zum 31. Dezember 2019 entspricht damit den zu erwartenden Zuführungsaufwendungen aus der Verminderung des handelsrechtlichen Rechnungszinses der Pensions- und Beihilferückstellungen auf voraussichtlich 1,0 Prozent bis zum Jahr 2027.

Die zweckgebundenen Rücklagen aus Fonds/Mittel des Bistums sind entsprechend dem Beschluss des Kirchensteuerrats vom 24. November 2017 im Jahr 2019 um 0,5 Mio. Euro erhöht worden.

Wozu dienen die Rücklagen?

Mit Rücklagen und Fonds stellt das Bistum die nachhaltige Erfüllung seiner Aufgaben sicher. Dazu gehört insbesondere die Rücklage für den kirchengemeindlichen Bereich, mit der die Kontinuität der Arbeit vor Ort sichergestellt werden soll. Diese Rücklage betrug zum Jahresende rund 181,5 Mio. Euro. Die Bistumsrücklage (rund 131,3 Mio. Euro) sichert die Kontinuität der überörtlichen Arbeit in besonderen Seelsorgebereichen, den Schulen und der Jugend- und Erwachsenenbildung. Zudem wurden sogenannte Fonds mit zweckgebundenem Kapital für spezielle Aufgaben eingerichtet, zum Beispiel der Solidaritätsfonds für Arbeitslose. Von besonderer Beduetung ist die Rücklage für die Altersversorgung. Sie dient dazu, die Versorgungspflichtungen des Bistums auch in der Niedrigzinsphase langfristig sicherzustellen.

Das Bistum Aachen hat das strategische Ziel, Rücklagen in Höhe eines Jahreshaushalts aufzubauen, wobei die Altersversorgungsrücklage nicht einberechnet wird. Mit der Ergebnisverwendung 2019 wurde dieses Ziel erstmals erreicht.

Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen
+

Als Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen zur Finanzierung des Anlagevermögens sind auf der Passivseite die zweckgebundenen Zuweisungen der öffentlichen Hand und Dritter ausgewiesen, vermindert um die planmäßige Auflösung, entsprechend der mit der Zuschussgewährung verbundenen Zweckbindung (Zweckbindungsdauer) beziehungsweise entsprechend der Abschreibung auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

Sonstige Rückstellungen
+

Dies sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:

Sonstige Rückstellungen
2019
2018
(TEuro)
(TEuro)
Kirchensteuer (Clearing, Kappung und Erlass)
37.317,8
34.068,0
Sonstige Personalaufwendungen (Berufsgenossenschaft, Nachversicherungen, nicht genommene Urlaubstage) und Altersteilzeitverpflichtungen
4.725,9
4.866,8
Großreparaturen an Gebäuden (bistumseigene Gebäude, Kirchen, Jugendheime, Kindergärten, Dienstwohnungen etc.)
5.789,3
4.969,0
Übrige
3.535,9
7.040,0
Gesamt
51.369,0
50.943,8
Verbindlichkeiten
+

Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
davon mit einer Restlaufzeit
davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
davon mit einer Restlaufzeit
davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2019
bis 1 Jahr
mehr als 1 Jahr
davon mehr als 5 Jahre
31.12.2018
bis 1 Jahr
mehr als 1 Jahr
davon mehr als 5 Jahre
(TEuro)
(TEuro)
(TEuro)
(TEuro)
(TEuro)
(TEuro)
(TEuro)
(TEuro)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
530
17
513
468
546
27
519
427
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
6.779
6.779
0
0
5.072
5.072
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Einrichtungen
15.759
15.759
0
0
14.562
14.562
0
0
Verbindlichkeiten aus Kollekten und Spenden
83
83
0
0
120
120
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
11
11
0
0
533
533
0
0
Sonstige Verbindlichkeiten
8.553
2.941
5.612
499
3.550
2.898
652
526
davon aus Steuern
2.365
2.365
0
0
2.259
2.259
0
0
davon i. R. d. soz. Sicherheit
162
162
0
0
138
138
0
0
Gesamt
31.715
25.590
6.125
967
24.383
23.212
1.171
953
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
+

Die auf der Passivseite ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen bereits eingegangene Zuschüsse nach dem Ersatzschulfinanzgesetz (EFG) des Landes Nordrhein-Westfalen für 2020 für die Schulen in bischöflicher Trägerschaft.

Erläuterungen zur Gewinn-und-Verlustrechnung

Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen
+
Außergewöhnliche Erträge
2019
2018
(TEuro)
(TEuro)
Anpassung Pensionsrückstellung
54.013
0
Gewinne aus dem
Abgang von Anlagevermögen
919
2.242
Rückerstattungen
740
1.991
Gesamt
55.672
4.233
Außergewöhnliche Aufwendungen
2019
2018
(TEuro)
(TEuro)
Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen
10
693
Gesamt
10
693
Periodenfremde Erträge und Aufwendungen
+

In den Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung sind die folgenden Erträge und Aufwendungen enthalten, die Vorperioden betreffen:

In der Summe der außergewöhnlichen und periodenfremden Erträge und Aufwendungen ergibt sich ein neutrales Ergebnis von 71,0 Mio. Euro.

Periodenfremde Erträge
2019
2018
(TEuro)
(TEuro)
Kirchenlohnsteuererträge
7.326
11.711
Zuweisungen und Zuschüsse
4.325
2.261
Erträge aus wirtschaftlichen Tätigkeiten
73
24
Übrige Auflösung von Rückstellungen
3.991
2.303
Sonstige betriebliche Erträge
976
569
GESAMT
16.691
16.868
Periodenfremde Aufwendungen
2019
2018
(TEuro)
(TEuro)
Zuwendungen und Umlagen
59
927
Materialaufwand
82
78
Personalaufwand
411
285
Sonstige Aufwendungen
756
268
GESAMT
1.308
1.558
Erträge aus Kirchensteuern
+

Die Kirchensteuererträge setzen sich aus Kircheneinkommensteuer, Kirchenlohnsteuer und Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer, vermindert um die Hebegebühr der Finanzämter und die Kirchensteuererlasse (Ertragsminderungen), zusammen.

Im Bereich der Kircheneinkommensteuer und Kirchensteuererlasse erfolgt die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs beziehungsweise der Verbindlichkeit gegenüber der Behörde. Eine zutreffende Zuordnung der Erträge zu der ent- sprechenden Verursachungsperiode ist nicht möglich, da die Abrechnungen der Finanzämter nicht über den erforderlichen Detaillierungsgrad verfügen.

Aufgrund des Clearingverfahrens mit dem VDD erfolgt die endgültige Abrechnung der Kirchenlohnsteuer mit einem zeitlichen Verzug von derzeit vier Jahren. Deshalb kann zur Periodenabgrenzung das Kirchenlohnsteueraufkommen des Geschäftsjahres nur bestmöglich und vorsichtig geschätzt werden. Der Rückgang des Anteils des Bistums Aachen am Gesamtkirchenlohnsteueraufkommen für die noch nicht abgerechneten Geschäftsjahre ab 2018 wird mit 1,5 Prozent berechnet (2017 und 2016: 2 Prozent).

Wie ermittelt man die tatsächlich verfügbare Kirchensteuer?

Die Kirchensteuererträge setzen sich insbesondere zusammen aus der Kircheneinkommensteuer und der Kirchenlohnsteuer sowie der Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer. Aufgrund einer wohnsitzgenauen Zuordnung der Kirchenlohnsteuern durch den Verband der Diözesen Deutschlands ("Kirchenlohnsteuerclearing") erfolgen zunächst geschätzte Abschläge, sodass aus der späteren Spitzabrechnung periodenfremde Abweichungen resultieren können. Von den Bruttoerträgen müssen die von der staatlichen Finanzverwaltung erhobenen Gebühren für die Erhebung der Kirchensteuern abgezogen werden.

Kirchensteuer
2019
2018
(TEuro)
(TEuro)
Kirchenlohnsteuer
197.781,5
193.468,6
Kircheneinkommensteuer
59.970,6
59.268,3
Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer
7.222,1
7.538,5
Sonstige Kirchensteuererträge
364,8
1.190,3
Kirchensteuererträge lfd. Jahr (Ertragslage)
265.339,0
261.465,7
Periodenfremde Kirchenlohnsteuer aus Spitzabrechnung „Clearing“
7.326,0
11.710,5
Brutto-Kirchensteuererträge (Ergebnisrechnung)
272.665,0
273.176,2
abzgl. Hebegebühren der staatlichen Finanzverwaltung
8.075,7
7.907,0
Verfügbare Netto-Kirchensteuererträge (Nettohaushalt)
264.589,3
265.269,2
Materialaufwand
+

Der Materialaufwand beinhaltet den Aufwand für eine Vielzahl bezogener Leistungen und für Honorare und Spesen, aber auch für Hebegebühren der Finanzämter für die Kirchensteuer und Schülerfahrtkosten sowie die Aufwendungen für Strom, Wasser und Heizenergien für vermietete Objekte.

Aufwendungen für Fremdpersonal
+

Im Posten „Fremdpersonal“ werden die Aufwendungen für Gestellungsleistungen insbesondere der verschiedenen Ordensgemeinschaften wie auch für den Einsatz von Fremdpersonal abgebildet.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen
+

Im Posten „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ ist im Wesentlichen der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung mit 7,5 Mio. Euro enthalten (Vorjahr: 9,5 Mio. Euro).

Sonstige Angaben

.

Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
+

Zum 31. Dezember 2019 waren insgesamt 1.840 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anstellungsträgerschaft des Bistums.

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte das Bistum Aachen 1.852 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
2019
2018
Anzahl
Anzahl
Geistliche und Laien im pastoralen Dienst
569
588
Bedienstete in bischöflichen Schulen
749
747
Mitarbeitende im allgemeinen Bistumsdienst
425
423
1.743
1.758
Mitarbeitende in Elternzeit und in Sonderurlaub
44
44
Mitarbeitende in der Freistellungsphase
12
14
Priester und Diakone in Ruhestand mit Auftrag
41
37
Gesamt
1.840
1.853
Bürgschaften und Haftungsverhältnisse
+

Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten beläuft sich im Geschäftsjahr 2019 auf 7,3 Mio. Euro (Vorjahr: 7,2 Mio. Euro).

Zurzeit ist nach Einschätzung der Bistumsverwaltung kein Risiko der Inanspruchnahme aus außerbilanziellen Verpflichtungen zu erkennen, da die Unternehmen, für die eine außerbilanzielle Verpflichtung übernommen wurde, wirtschaftlich solide aufgestellt sind.

Für die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands Anstalt des öffentlichen Rechts, Köln, besteht eine Gewährträgerhaftung. Mit einer Inanspruchnahme wird aktuell nicht gerechnet.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen
+

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus laufenden Miet-, Pacht- und Leasingverträgen betrugen im Geschäftsjahr 1,9 Mio. Euro (Vorjahr: 2,2 Mio. Euro). Aus laufenden Versicherungsverträgen haben sich im Geschäftsjahr Aufwendungen von 3,4 Mio. Euro (Vorjahr: 3,3 Mio. Euro) ergeben.

Abschlussprüferhonorar
+

Das Honorar des Abschlussprüfers setzt sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen:

Abschlussprüferhonorar
2019
2018
(TEuro)
(TEuro)
Honorare für Abschlussprüfung
69
67
Honorare für andere Bestätigungsleistungen
40
18
GESAMT
109
85
Angaben zu Kirchensteuerrratsmitglieder
+

Dem für den Haushalt des Bistums zuständigen Kirchensteuerrat gehörten im Berichtsjahr (in alphabetischer Reihenfolge) an:

  • Herr Alfons Bäumer, Herzogenrath (bis 03/2019)
  • Herr Dr. Wilfried Boms, Selfkant, Rechtsanwalt
  • Herr Christoph Bückers, Krefeld, Rechtsanwalt und Steuerberater
  • Herr Pfarrer Ulrich Clancett, Jüchen
  • Herr Karl Dyckmanns, Aachen, ehem. Justitiar (bis 09/2019)
  • Herr Joachim Eich, Aachen, Hauptabteilungsleiter Finanzen/Bauwesen/Verwaltung (bis 12/2019)
  • Herr Robert Graßmann, Nideggen-Abenden, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Herr Prof. Dr. Heinrich Köhne, Aachen, Universitätsprofessor, emeritiert (1. stellvertretender Vorsitzender)
  • Herr Pfarrer Hubert Leuchter, Aachen (bis 10/2020)
  • Frau Gabriela Pokall, Justitiarin (ab 12/2019)
  • Frau Nina Rau, Geschäftsführerin kfd Diözesanverband Aachen (ab 09/2019)
  • Herr Hermann-Josef Schmitz, Willich, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (2. stellvertretender Vorsitzender)
  • Herr Dr. Christof Wellens, Mönchengladbach, Rechtsanwalt
  • Herr Willi Wintgens, Alsdorf, Sparkassenbetriebswirt (ab 03/2019)

Gemäß § 3 der Satzung beginnt die Amtszeit der Mitglieder mit der konstituierenden Sitzung des Rates und endet mit Ablauf des Tages vor der konstituierenden Sitzung.

 

Nachtragsbericht
+

Das im Dezember 2019 vom Kirchensteuerrat verabschiedete Budget 2020 ging von geplanten Gesamterträgen von 362,3 Mio. Euro und einem positiven Gesamtergebnis von 2,2 Mio. Euro aus. Die Planungen und Prognosen für das Jahr 2020 sind jedoch mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie überholt. Aufgrund der erheblichen negativen Auswirkungen der Pandemie rechnet das Bistum Aachen mit einem Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr 2020. Stand Ende Juni 2020 wurden ein Rückgang des deutschen Bruttoinlandsprodukts von rund 6,3 Prozent sowie ein deutlicher Anstieg von Kurzarbeit und Arbeitslosenquoten erwartet. Basierend auf den staatlichen Steuerschätzungen für das Jahr 2020 ist ein Rückgang der Kirchensteuererträge um rund 10 Prozent zu erwarten.

Im Bereich der Finanzanlagen haben die wirtschaftlichen Parameter auch auf das Vermögen des Bistums Einfluss genommen. Die Marktwertverluste zu Ende März 2020 belaufen sich auf –3,0 Prozent. Zum Stichtag Ende April 2020 haben die Marktwerte einige Verluste aufgeholt.

Die weitere Entwicklung ist in hohem Maße von politischen Entscheidungen und deren Wirksamkeit abhängig.

Insbesondere die Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen zu einer derzeit nicht einschätzbaren negativen Auswirkung auf Kirchensteuer und sonstige Einnahmen.

Diözesanbischof Dr. Helmut Dieser

Generalvikar Dr. Andreas Frick

Diözesanökonom Generalvikar Dr. Andreas Frick (bis 9. Januar 2020) Martin Tölle (ab 9. Januar 2020)

Gewinnverwendungsvorschlag
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Der für die Erstellung des Jahresabschlusses zuständige Diözesanökonom schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 97,0 Mio. Euro zuzüglich des Ergebnisvortrags von 0,4 Mio. Euro abzüglich der Veränderung der zweckgebundenen Fonds in Höhe von 0,5 Mio. Euro zuzüglich der zweckentsprechenden Entnahme aus der Altersversorgungsrücklage zum Ausgleich der Aufwendungen durch die weitere Absenkung des HGB-Rechnungszinses von 15,5 Mio. Euro wie folgt zu verwenden:

  • Einstellung in Höhe von 27,8 Mio. Euro zur Aufstockung der Altersversorgungsrücklage
  • Einstellung des verbleibenden Jahresüberschusses des Sondervermögens Altersversorgung in Höhe von 26,2 Mio. Euro in eine zusätzliche Rücklage des Sondervermögens
  • Einstellungen in die sonstigen zweckgebundenen Rücklagen in Höhe von 56,9 Mio. Euro

Das verbleibende Bilanzergebnis in Höhe von 1,6 Mio. Euro soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Aachen, den 10. September 2020

Bistum Aachen Körperschaft des öffentlichen Rechts

gez. Martin Tölle

- Diözesanökonom -

Jahresabschluss und Lagebericht des Bistums Aachen KöR wurden am 30. September 2020 vom Kirchensteuerrat festgestellt.

Der Kirchensteuerrat hat zudem beschlossen, aus dem Bilanzergebnis des Jahres 2019 die besonders durch die Corona-Krise betroffenen Bereiche Arbeitslosenhilfen und Bildungs- und Tagungshäuser sowie die Digitalisierung in den Schulen im Jahr 2020 mit jeweils 0,5 Mio. Euro zusätzlich zu unterstützen.