Lagebericht

Die Kirche im Bistum Aachen

Die katholische Kirche im Bistum Aachen widmet sich vielfältigen Aufgaben und Aktivitäten. Sie ist eine große Organisation, die historisch gewachsen ist. Dies drückt sich im täglichen Leben und vor allem in differenzierten Strukturen aus. Die Kirche im Bistum Aachen besteht aus einer Vielzahl von Gruppierungen, Organisationen und rechtlich selbstständigen Einheiten.

Der vorliegende Jahresabschluss betrachtet das Bistum Aachen als Körperschaft öffentlichen Rechts. Sofern im Lagebericht von „Kirche im Bistum Aachen“ oder „im Bistum“ die Rede ist, ist dagegen die Gesamtheit verschiedener selbstständiger Rechtsträger der Ortskirche gemeint. Formulierungen wie „das Bistum Aachen“ bezeichnen ausschließlich die Körperschaft öffentlichen Rechts Bistum Aachen.

Ursprung und geographische Lage
+

Die Kirche im Bistum Aachen ist als römisch-katholische Diözese Teilkirche der einen katholischen Kirche. Das Bistum wurde mit dem Erlass der päpstlichen Bulle „Pastoralis officii nostri“ am 13. August 1930 errichtet. Grundlage war das am 14. Juni 1929 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Preußen unterzeichnete Konkordat.

Das Bistum Aachen liegt im äußersten Westen von Nordrhein-Westfalen. Es grenzt in Deutschland an das Erzbistum Köln sowie an die Bistümer Münster, Essen und Trier. Im Westen grenzt es an das Bistum Roermond in den Niederlanden und an das belgische Bistum Lüttich.

Das Bistum Aachen, seit 2016 geleitet von Bischof Dr. Helmut Dieser, gliedert sich in die acht Regionen Aachen-Stadt, Aachen-Land, Düren, Eifel, Heinsberg, Kempen Viersen, Krefeld und Mönchengladbach mit insgesamt 71 Gemeinschaften der Gemeinden. Hier leben insgesamt rund eine Million Katholikinnen und Katholiken. Bischofssitz und Sitz der bischöflichen Verwaltung ist die Stadt Aachen, Kathedralkirche ist der Hohe Dom zu Aachen.

Grundvollzüge der Kirche im Bistum Aachen
+

Die Gemeinschaft (Koinonia) der Kirche im Bistum Aachen äußert sich in ihren drei Grundvollzügen: der Feier des Glaubens im Gottesdienst (Liturgia), der Verkündigung des Glaubens (Martyria) und der tätigen Nächstenliebe (Diakonia).

Zur Feier des Glaubens stehen im Bistum Aachen derzeit rund 850 Kirchen und Kapellen für gemeinsame Gottesdienste und das persönliche Gebet zur Verfügung. Zahlreiche kirchenmusikalische Gruppierungen und Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker leisten über die Gestaltung von Gottesdiensten hinaus auch einen Beitrag zum kulturellen Leben in der Region. Die Kirchen sind mit ihrer Architektur und Ausstattung zu dem Orte der bildenden Kunst.

Die Verkündigung des Glaubens geht von dem Grundverständnis aus, dass der Mensch frei und selbstbestimmt ist. Deshalb setzt sich die Kirche seit jeher für eine umfassende Bildung ein. Im Bistum Aachen betreiben verschiedene kirchliche Rechtsträger eine große Zahl von Bildungseinrichtungen, die ein breites Spektrum abdecken. In 301 Kindertagesstätten werden 18.470 Kinder betreut, 16.508 Schülerinnen und Schüler besuchen die zwölf bischöflichen Schulen und weitere 14 katholische Schulen in freier Trägerschaft.

Die 72 Jugendfreizeitstätten mit Bildungsangeboten sowie Bildungseinrichtungen der Jugend-, Erwachsenen- und Familienbildung verzeichneten 2019 bei ihren Veranstaltungen zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Der Bildung dienen auch die 100 öffentlichen katholischen Büchereien.

Der Glaube äußert sich in der Welt in der Hinwendung zum Menschen. Im Bereich der Caritas betreiben katholische Träger im Bistum Aachen 26 Krankenhäuser, 177 Altenheime und Heime für Menschen mit Behinderung, 184 Sozialstationen und 108 Be- ratungsstellen sowie zahlreiche weitere Initiativen und Einrichtungen.

Das Selbstverständnis der katholischen Kirche als eine weltweite Gemeinschaft zeigt sich unter anderem in überdiözesanen Aktivitäten und im Einsatz für die Weltkirche. In Aachen haben die drei großen Hilfswerke Misereor, missio und das Kindermissionswerk ‚Die Sternsinger‘ ihren Sitz. Die Kirche im Bistum Aachen engagiert sich insbesondere für Kolumbien.

Sakramente und Sakramentalien
+

Im Jahr 2019 nahmen regelmäßig mehr als 70.000 Katholikinnen und Katholiken (7 Prozent) an den sonntäglichen Gottesdiensten teil. Berücksichtigt man auch die unregelmäßigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, werden etwa 20 Prozent der Katholikinnen und Katholiken bei Sonntagsgottesdiensten erreicht.

2019 wurden 6.827 Menschen durch die Taufe in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen (2018: 7.146). 6.873 (2018: 6.924) Kinder gingen zur Erstkommunion, 4.110 (2018: 4.113) Jugendliche empfingen das Sakrament der Firmung.

1.444 (2018: 1.632) Ehepaare schlossen ihren Bund vor Gott. Rund 15.000 Katholikinnen und Katholiken sind im Jahr 2019 verstorben, von denen 10.518 (2018: 11.282) kirchlich bestattet wurden.

Durch den erklärten Austritt haben 9.225 (2018: 7.086) Menschen im Jahr 2019 die Kirche verlassen, diesen standen 74 (2018: 67) Eintritte sowie 212 (2018: 260) Wiederaufnahmen gegenüber. Die Anzahl an Katholikinnen und Katholiken zum 31. Dezember 2019 beträgt damit 995.000 nach 1.013.000 zum 31. Dezember 2018.

Rechtsträger der Kirche im Bistum Aachen
+

Die katholische Kirche im Bistum Aachen bildet in ihrer Gesamtheit keine Einheit nach weltlichem Recht. Hinter den einzelnen Betätigungen stehen vielmehr verschiedene Rechtsträger, die weder unter einheitlicher Leitung noch unter einheitlicher Beherrschung stehen. Sie tragen die wirtschaftlichen Risiken und Chancen ihrer Tätigkeit jeweils selbst. Das Zusammenwirken der verschiedenen Rechtsträger in der katholischen Kirche im Bistum Aachen folgt den Grundprinzipien der Subsidiarität und Solidarität.

Bistum und Kirchengemeinden bilden die sogenannte verfasste Kirche mit verschiedenen rechtlich selbstständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Insgesamt existieren im Bistum 326 Kirchengemeinden. Davon sind 298 in 43 Kirchengemeindeverbände eingegliedert. 28 Kirchengemeinden sind voll fusioniert und benötigen deshalb keinen Kirchengemeindeverband als übergreifende Organisation. Das Vermögen dieser selbstständigen Körperschaften verwalten Kirchenvorstände beziehungsweise Verbandsausschüsse, deren gewählte Mitglieder ehrenamtlich tätig sind. Ergänzend dazu wurden als Träger der regionalen Verwaltungszentren vier sogenannte große Kirchengemeindeverbände gebildet. Die diözesane Ebene umfasst die Körperschaften Bistum Aachen, Bischöflicher Stuhl Aachen und Domkapitel Aachen. Der Bischöfliche Stuhl ist der Rechtsträger hinter dem Amt des Bischofs. Das Domkapitel ist verantwortlich für die Liturgie und Seelsorge im Aachener Dom und veranstaltet die Heiligtumsfahrt. Außerdem wählt dieses Gremium den Bischof von Aachen. Das Priesterseminar als zentrale Einrichtung des Bistums ist zuständig für die Priesterausbildung im Anschluss an das Theologiestudium.

Über die öffentlich-rechtlichen Körperschaften der verfassten Kirche hinaus bestehen zahlreiche privatrechtliche Träger in Form von Verbänden, Vereinen, Stiftungen, Orden oder Trägergesellschaften.

Vielfältige Zwecke werden durch fünf rechtlich selbstständige bischöfliche Stiftungen unterstützt und beziehen sich dabei auf die drei Grundvollzüge der Kirche: Verkündigung, Liturgie, Diakonie.

Der Diözesan-Caritasverband e. V. umfasst sieben als eingetragene Vereine verfasste regionale Caritasverbände sowie sieben Fachverbände (zum Beispiel Sozialdienst katholischer Frauen). Hinzu kommen zahlreiche weitere rechtlich selbstständige Mitglieder, die als Stiftungen, Vereine oder GmbHs Krankenhäuser, Pflegeheime und andere Einrichtungen der Wohlfahrtspflege betreiben.

Mehrere Trägervereine der Bildungsforen, Bildungshäuser und Bildungswerke sowie Schulen engagieren sich in der kirchlichen Bildungsarbeit. Die professionelle Führung und Verwaltung der Kindertagesstätten stellen vier Trägergesellschaften in Form von GmbHs sicher.

In verschiedenen katholischen Verbänden mit selbstständigen Trägervereinen kommen Kinder, Jugendliche und Erwachsene zusammen, um gemeinsam ihren Glauben zu leben. In Orden und geistlichen Gemeinschaften leben Frauen und Männer in ganz besonderer Weise aus dem Glauben und im Einsatz für die Mitmenschen.

Vor allem im Bildungs- und Sozialbereich übernehmen die verschiedenen Rechtsträger der Kirche im Bistum Aachen öffentliche Aufgaben. Sie folgen damit dem in Deutschland geltenden Subsidiaritätsprinzip und erhalten für ihre Arbeit öffentliche Zuschüsse. Da diese Zuschüsse in der Regel die Kosten nicht decken, setzt das Bistum zusätzliche Mittel zur Finanzierung dieser Aufgaben ein. Darüber hinaus bringen das Bistum und die Rechtsträger weitere eigene Mittel aus Spenden und Vermögenserträgen ein.