Bistum Aachen Finanzbericht 2019
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Die Corona-Pandemie hat unsere Gesellschaft mit voller Wucht getroffen. Das Virus und die Maßnahmen zu seiner Eindämmung verursachen existenzielle und seelische Not, beschädigen soziale Gefüge und zerstören Formen von Gemeinschaft, die als selbstverständlich galten. Die Pandemie trifft die Kirche im Bistum Aachen in einer Zeit tiefgreifenden Umbruchs. Der synodale Gesprächs- und Veränderungsprozess „Heute bei dir“ ist in seiner zweiten Phase.
Aktiva
AKTIVA
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2019
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2018
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(TEuro)
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(TEuro)
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A. ANLAGEVERMÖGEN
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784.586,1
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690.895,5
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände
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260,0
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422,7
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1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
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62.698,7
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50.934,9
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2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
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5.864,4
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6.059,9
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3. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
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3.970,9
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1.981,5
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B. UMLAUFVERMÖGEN
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127.458,3
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154.077,2
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I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
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1. Forderungen aus Kirchensteuern
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6.581,0
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10.307,6
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2. Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüssen
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325,8
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246,8
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3. Forderungen gegen kirchliche Einrichtungen
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2.270,7
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414,3
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4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
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167,7
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156,6
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5. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
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0,1
|
0,2
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6. Sonstige Vermögensgegenstände
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4.368,7
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4.593,0
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13.714,1
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15.718,5
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II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
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113.744,2
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138.358,7
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Bilanzsumme
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918.238,5
|
849.426,1
|
Passiva
PASSIVA
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2019
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2018
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(TEuro)
|
(TEuro)
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I. Zweckkapital
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86.170,3
|
86.170,3
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II. Rücklagen und Fonds
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450.739,0
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354.842,8
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III. Bilanzergebnis
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1.572,3
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430,7
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C. RÜCKSTELLUNGEN
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339.604,1
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375.447,9
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1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
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288.235,1
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324.504,2
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1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
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529,8
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546,2
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2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
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6.779,0
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5.071,8
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3. Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Einrichtungen
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15.758,7
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14.561,5
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4. Verbindlichkeiten aus Kollekten und Spenden
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82,8
|
119,9
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5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
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11,2
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532,5
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6. Sonstige Verbindlichkeiten
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8.552,8
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3.549,7
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Bilanzsumme
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918.238,5
|
849.426,1
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Der Bischöfliche Stuhl Aachen ist eine selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Bei der Gründung des Bistums Aachen im Jahr 1930 erhielt der Bischöfliche Stuhl Aachen Vermögenswerte des Erzbischöflichen Stuhls Köln – insbesondere solche, die durch Stiftungen, Erbschaften oder Schenkungen aus dem Gebiet des neuen Bistums der alten Erzdiözese zugeflossen waren. Heute verfügt der Bischöfliche Stuhl über ein sogenanntes Zweckkapital von rund 6,5 Mio. Euro, das im Wesentlichen direkt oder indirekt über eine Beteiligung an der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH in Immobilien angelegt ist. Neben den laufenden bischöflichen Tätigkeiten sind beim Bischöflichen Stuhl Sonderaufgaben angesiedelt. Zudem sind die laufende Instandhaltung und die Bewirtschaftung der Immobilien zu finanzieren.
Bischöfliche Stiftungen
Die fünf bischöflichen Stiftungen im Bistum Aachen sind rechtlich selbstständige Körperschaften. Sie erhielten am 2. Januar 2009 von der Bezirksregierung ihre Anerkennung. Inklusive der zugehörigen Treuhandstiftungen und verwalteter Schenkungen und Vermächtnisse betrug das Stiftungskapital zum 31. Dezember 2019 insgesamt rund 25 Mio. Euro.
Die vielfältigen Zwecke dieser fünf rechtlich selbstständigen Stiftungen beziehen sich dabei auf die Grundvollzüge der Kirche: Zeugnis, Liturgie, Diakonie. Die gesamte Bandbreite des Glaubens wird durch die Stiftungen nachhaltig gefördert. So wird zum Beispiel die Aus- und Weiterbildung im pastoralen Dienst unterstützt und Kirchenmusik gefördert, oder es werden Restaurierungen an Kirchengebäuden und deren Ausstattung bezuschusst. Die Förderung der Schulen im Bistum Aachen ist ein weiteres wichtiges Anliegen, um die Bildung der Kinder und Jugendlichen zu christlicher Lebensgestaltung und Weltverantwortung auf der Grundlage des Glaubens zu stärken. Außer den Förderungen im Bistum Aachen werden auch Projekte der Partnerschaft zwischen der Kirche in Kolumbien und dem Bistum Aachen bezuschusst.
Jede rechtlich selbstständige Stiftung ist „auf ewig“ errichtet. Dadurch können die einzelnen Stiftungszwecke zeitlich unbegrenzt gefördert werden. Das Stiftungskapital bleibt erhalten und wird für jede Stiftung separat geführt. Ausschließlich die jeweilige Stiftung hat Zugriff auf ihr Vermögen. Das verfügbare Kapital wird nach ethisch-nachhaltigen Kriterien angelegt. Mit den Vermögenserträgen sowie den Spenden werden die verschiedenen Fördermaßnahmen (teil-)finanziert. Buchführung und Jahresabschlüsse werden von unabhängigen Wirtschaftsprüfern jährlich überprüft.
Beaufsichtigt werden die Stiftungen – wie alle selbstständigen kirchlichen Stiftungen – durch die kirchliche Stiftungsaufsicht, die staatliche Stiftungsaufsicht und das Finanzamt. Alle bischöflichen Stiftungen sind von der Finanzbehörde als gemeinnützig anerkannt und dürfen somit Spendenbescheinigungen ausstellen.