Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Bischöflicher Stuhl Aachen

Aus dem Haushalt des Bischöflichen Stuhls werden neben der Vermögensverwaltung im Wesentlichen besondere Aufgaben finanziert.

Der Bischöfliche Stuhl erzielt Erträge aus öffentlichen Zuwendungen (2019 rund 18.900 Euro), die städtische Zuschüsse für ein Jugendhaus beinhalten.

Die Erträge aus wirtschaftlichen Tätigkeiten stiegen gegenüber dem Vorjahr um 30,5 Prozent auf 173.700 Euro. Sie setzen sich zusammen aus den Erträgen aus der Vermietung von Wohnungen und Erbpachten sowie den Erträgen aus Land-, Forstwirtschafts- und Jagdpachten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Schadensersatzleistungen und gingen im Berichtsjahr um rund 64 Prozent auf 500 Euro zurück.

Der Aufwandsposten „Zuwendungen und Umlagen“ an kirchliche Einrichtungen umfasst die Zuweisung an die bischöfliche Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“, die von der Caritas verwaltet wird.

Während des Geschäftsjahres 2019 wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt, es fielen daher auch keine Personalaufwendungen an.

Die Abschreibungen betreffen die vermieteten Wohngebäude und das Jugendhaus in Krefeld.

Größte Aufwandsposition sind mit 128.600 Euro die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Sie beinhalten insbesondere Instandhaltungsaufwendungen sowie Leistungen in Anerkennung des Leids an Betroffene sexualisierter Gewalt und lagen 2019 um 15 Prozent über dem Niveau des Vorjahres (2018: 111.700 Euro).

Die Finanzerträge von rund 397.000 Euro stammen aus Ausschüttungen der Beteiligung an der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft.

Durch die Finanzerträge konnte das negative Betriebsergebnis auch im Jahr 2019 ausgeglichen werden. Es verbleibt ein Jahresüberschuss von rund 350.000 Euro. Nach Dotierung der Rücklagen verbleibt ein Bilanzgewinn von rund 1.500 Euro.