Lagebericht

Der Einsatz der Kirchensteuer

Anteil der Kirchensteuer am Nettohaushalt

Das Bistum Aachen finanziert seine Aufgaben vor allem durch die von den Katholikinnen und Katholiken als Annex zur Lohn- und Einkommensteuer erhobene Kirchensteuer, die Zuschüsse des Landes nach der Ersatzschulfinanzierungsverordnung sowie die Erträge aus der Vermögensverwaltung.

Die Gesamterträge einschließlich der Finanzerträge beliefen sich 2019 gemäß der Gewinn-und-Verlust-Rechnung auf 433,1 Mio. Euro. Um von den Gesamterträgen gemäß Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu den Nettoerträgen des Bistumshaushalts überzuleiten, sind insbesondere die zweckgebundenen öffentlichen Zuschüsse für die bischöflichen Schulen (69,3 Mio. Euro) sowie weitere zweckgebundene Erträge in Höhe von 4,4 Mio. Euro direkt mit den Aufwendungen zu verrechnen. Zudem sind die Bruttoerträge aus Kirchensteuern von 272,7 Mio. Euro um die Hebegebühren der Finanzverwaltung zu vermindern und Erträge des Sondervermögens Altersversorgung von 63,6 Mio. Euro herauszurechnen. Damit verblieben 2019 im Bistumshaushalt Nettoerträge in Höhe von insgesamt 287,7 Mio. Euro für die kirchliche Arbeit im Bistum, die sich wie folgt zusammensetzen:

Wie viel Geld setzt das Bistum aus eigenen frei verfügbaren Mitteln ein?

Viele Aktivitäten des Bistums werden auch oder sogar zum größten Teil durch öffentliche Zuschüsse finanziert. Das betrifft vor allem die Schulen. Diese zweckgebundenen Zuschüsse fließen zunächst als Ertrag in das Rechnungswesen des Bistums ein, decken aber direkt Aufwendungen in den entsprechenden Bereichen. Um den Finanzierungsanteil des Bistums zu erkennen, muss man diese Erträge beziehungsweise Aufwendungen also abziehen.

Auf der Ertragsseite müssen die Positionen ebenfalls relativiert werden. So müssen für den Einzug der Kirchensteuer durch den Staat Hebegebühren entrichtet werden. Und schließlich müssen Erträge aus dem Kapital, das für Altersversorgung reserviert ist, diesem Vermögen direkt wieder zugerechnet werden, weil die Höhe dieses Deckungskapitals so kalkuliert ist, dass der voraussichtlich benötigte Betrag sich im Zeitverlauf durch Zinsen aufbaut.

Verwendung der Kirchensteuer

Die Gesamtaufwendungen im Jahr 2019 belaufen sich gemäß Gewinn-und-Verlust Rechnung auf 336,1 Mio. Euro. Von diesen Gesamtaufwendungen sind korrespondierend zur Berechnung der Nettoerträge die zweckgebundenen öffentlichen Zuschüsse für die bischöflichen Schulen (69,3 Mio. Euro) sowie weitere zweckgebundene Erträge von 4,4 Mio. Euro mit den Aufwendungen zu verrechnen und die Hebegebühren (8,1 Mio. Euro) abzuziehen. Darüber hinaus sind die Aufwendungen des Sondervermögens Altersversorgung (32,4 Mio. Euro) herauszurechnen und im Gegenzug die Zuweisungen des Bistumshaushalts an das Sondervermögen von 7,3 Mio. Euro hinzuzurechnen. Damit ergeben sich Nettoaufwendungen des Bistumshaushalts von 229,2 Mio. Euro.

Da den Nettoerträgen von 287,7 Mio. Euro Nettoaufwendungen von 229,2 Mio. Euro gegenüberstehen, ergibt sich für den Bistumshaushalt ein Jahresüberschuss von 58,5 Mio. Euro (s. 2.3.2 Ertragslage).

Die Nettoaufwendungen verteilen sich gemäß Kostenträgerrechnung wie folgt auf die einzelnen Tätigkeits- bereiche des Bistums. Da der Anteil der Kirchensteuern an den Nettoerträgen 92 Prozent beträgt, legt die folgende Übersicht zugleich Rechenschaft über die Verwendung der Kirchensteuern für die einzelnen Tätigkeitsbereiche des Bistums ab.

Wohin fließt die Kirchensteuer?

Das Bistum Aachen nimmt Aufgaben wahr, die zum Teil weit in die Gesellschaft hineinreichen. Mit seinem Wirken ist das Bistum insbesondere in den Bereichen Seelsorge, Bildung und Caritas aktiv, es ermöglicht zahlreiche soziale Aktivitäten und unterstützt gleichzeitig die weltkirchliche Arbeit.

Die Darstellung zu den Aufgabenbereichen unterscheidet sich durch die konkrete Erläuterung der Mittelverwendung von der kaufmännischen Ergebnisrechnung, in der die Aufwendungen primär nach Aufwandsarten gegliedert ausgewiesen werden und keine direkte Zuordnung zu einzelnen Tätigkeitsfeldern erfolgt.

Pastoral
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Die Aufwendungen für die Pfarreien, Gemeinschaften der Gemeinden und Kirchengemeindeverbände (109,6 Mio. Euro) betreffen die Schlüsselzuweisungen und Zuschüsse für das kirchengemeindliche Personal (zum Beispiel Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, Sakristane, Verwaltungskräfte), Sachkosten und Kosten für den Bau beziehungsweise die Instandhaltung der kirchengemeindlichen Immobilien (Kirchen, Kapellen, Pfarrheime etc.). Hinzu kommen die Kosten für die beim Bistum Aachen angestellten Beschäftigten im pastoralen Dienst der einzelnen Kirchengemeinden.

Der Tätigkeitsbereich besondere pastorale Felder (20,5 Mio. Euro) umfasst die seelsorgerische Arbeit in Krankenhäusern, psychiatrischen Einrichtungen und Gefängnissen, die Polizei-, Notfall- und Telefonseelsorge, die Seelsorge in muttersprachlichen Gemeinden, die Arbeiter- und Betriebspastoral sowie die Ehe-, Familien- und Lebensberatung.

Der Aufwandsposten „Verbände und Jugendeinrichtungen“ (6,9 Mio. Euro) enthält die Zuschüsse des Bistums an die rechtlich selbstständigen katholischen Verbände und an die von verschiedenen verbandlichen und kirchengemeindlichen Trägern geführten Jugendeinrichtungen.

Bildung
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Die Aufwendungen für Kindertagesstätten (19,2 Mio. Euro) enthalten im Wesentlichen die Zuschüsse des Bistums Aachen zur Deckung des Trägeranteils an den Personal-, Sach- und Gebäudekosten der jeweiligen Einrichtung.

Der Bereich schulische Bildung und Hochschule (23,5 Mio. Euro) umfasst Aufwendungen für den Trägeranteil der zwölf bischöflichen Schulen, die Zuschüsse an die Träger von 14 weiteren katholischen Schulen, den Anteil des Bistums Aachen an der Finanzierung der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen mit Standorten in Aachen, Köln, Münster und Paderborn sowie die Begleitung von Studierenden durch die katholischen Hochschulgemeinden.

Aufwendungen für die Jugend- und Erwachsenenbildung (9,4 Mio. Euro) fielen insbesondere für die Bischöfliche Akademie in Aachen, das Nell-Breuning-Haus in Herzogenrath, die Jugendbildungshäuser in Rolleferberg und Wegberg, die vier Bildungsforen in Aachen, Düren, Krefeld und Mönchengladbach sowie das Katechetische Institut in Aachen an.

Caritas und weltweite Solidarität
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Der Zuschuss an den Diözesan-Caritasverband im Bistum Aachen (15,6 Mio. Euro) sichert die finanziellen Grundlagen für den vielfältigen Dienst von Christinnen und Christen in der verbandlichen Caritas. Die verbandliche Caritas und ihre Mitgliedsorganisationen sind die Träger der katholischen Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe sowie verschiedener sozialer Beratungsstellen und Fachdienste.

Das Bistum Aachen engagiert sich in weltkirchlichen Projekten, insbesondere in der seit mehr als 50 Jahren bestehenden Partnerschaft mit der Kirche in Kolumbien. Darüber hinaus beteiligt sich das Bistum an überdiözesanen und weltkirchlichen Aufgaben, die über die Finanzierung des Verbandes der Diözesen Deutschlands wahrgenommen werden. Diese Aufwendungen (9,0 Mio. Euro) sind im Aufwandsposten „Weltkirche und gemeinsame Aufgaben der deutschen Diözesen“ zusammengefasst.

Verwaltung
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Die Aufwendungen für die diözesane und bischöfliche Verwaltung enthalten die Kosten des Bischöflichen Generalvikariats im engeren Sinne sowie die Personal- und Sachaufwendungen für den Bischof, die Weihbischöfe, den Generalvikar und den Offizial einschließlich ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu zählen auch die Kosten des synodalen Gesprächs- und Veränderungsprozesses „Heute bei dir“.

Die Verwaltungskosten (15,4 Mio. Euro) werden im Wesentlichen durch die Erträge aus der Vermögensverwaltung (12,5 Mio. Euro) und Staatsdotationen als institutionelle Zuschüsse (2,4 Mio. Euro) finanziert. So stehen die von den Kirchensteuerzahlern bereitgestellten Kirchensteuereinnahmen vollständig für die operativen Tätigkeitsfelder des Bistums und der verschiedenen kirchlichen Rechtsträger zur Verfügung und kommen damit allen Gliedern der Kirche und der Gesellschaft insgesamt zugute.